Neues von den Aufsichtsbehörden...

Neu: Internationale Datentransfers

Die Frage nach der Zulässigkeit von Datenübermittlungen in Drittstaaten sowie nach den dafür erforderlichen technisch-organisatorischen Vorkehrungen ist nicht zuletzt dank des "Schrems II"-Urteils des EuGH auch für bayerische öffentliche Stellen von enormer Praxisrelevanz. In seiner neuen, 60 Seiten umfassenden Orientierungshilfe erläutert der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland und veranschaulicht diese durch zahlreiche Praxistipps und Fallbeispiele. ...

Was ist eigentlich...

ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ein organisationsweites Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten . Mehr...

Anonym

Anonymität bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe nicht identifiziert werden kann. Speziell im Datenschutz Mehr...

Ransomeware

Schadsoftware mit der versucht wird vom Opfer Lösegeld zu erpressen.
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Der Vertreter

„Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt. S.a. Art 4 Abs. 17 DSGVO.