Neues von den Aufsichtsbehörden...

Aktualisierung: FAQ - Übermittlung von Melderegisterdaten an den Bayerischen Rundfunk bzw. die GEZ

In Bayern ist Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Melderegisterdaten durch die Einwohnermeldeämter an den Bayerischen Rundfunk bzw. die gemeinsame Verwaltungsstelle nach § 10 Abs. 7 S. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 7. Juni 2011 (früher: Gebühreneinzugszentrale GEZ) in der Regel § 23 Meldedatenverordnung (MeldDV). Danach können die Meldebehörden im Fall der An- oder Abmeldung oder einem Todesfall u. a. den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und die Anschriften volljähriger Einwohner übermitteln. ...

Was ist eigentlich...

ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ein organisationsweites Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten . Mehr...

Anonym

Anonymität bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe nicht identifiziert werden kann. Speziell im Datenschutz Mehr...

Ransomeware

Schadsoftware mit der versucht wird vom Opfer Lösegeld zu erpressen.
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Der Vertreter

„Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt. S.a. Art 4 Abs. 17 DSGVO.