Neues von den Aufsichtsbehörden...

Aktualisierung: Aktuelle Kurz-Information 18: Meldung von Datenschutzverletzungen durch Sozialbehörden an die zuständigen Rechts- oder Fachaufsichtsbehörden

Die Aktuelle Kurz-Information erläuterte den Vollzug der Meldepflicht nach § 83a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch. Die Vorschrift ist durch Art. 11 Nr. 6 Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 355) aufgehoben worden. Die gesetzgeberische Maßnahme dient der Entbürokratisierung (vgl. BT-Drs. 21/1858 S. 72). Die Meldepflicht für Datenpannen nach Art. 33 DSGVO bleibt davon unberührt. ...

Was ist eigentlich...

ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ein organisationsweites Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten . Mehr...

Anonym

Anonymität bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe nicht identifiziert werden kann. Speziell im Datenschutz Mehr...

Ransomeware

Schadsoftware mit der versucht wird vom Opfer Lösegeld zu erpressen.
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Der Vertreter

„Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt. S.a. Art 4 Abs. 17 DSGVO.