Neues von den Aufsichtsbehörden...

Neu: Beschwerde in Bezug auf Datenzugriffe von US-Sicherheitsbehörden nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das sogenannte EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) erlassen (nähere Informationen in der Aktuellen Kurz-Information 51 "Erste Hilfe zum Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework"). Ein wichtiges Element des DPF ist das neue Beschwerdeverfahren, mit dem betroffene Personen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen können. Das Beschwerdeverfahren gilt nicht nur für Übermittlungen auf Grundlage des DPF, sondern für alle Übermittlungen nach Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 10. Juli 2023 vorgenommen wurden. ...

Neu: Gemeinsame Verantwortlichkeit (Orientierungshilfe)

In der Datenschutzpraxis sind immer öfter arbeitsteilige Verarbeitungen zu organisieren. Legen zwei oder mehr Verantwortliche die Mittel und Zwecke einer Verarbeitung personenbezogener Daten gemeinsam fest, sind sie gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO. In seiner neuen Orientierungshilfe stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz die Rechtsfigur der gemeinsamen Verantwortlichkeit im Licht der Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofs vor und gibt Handlungsempfehlungen für die bayerischen öffentlichen Stellen. ...

Was ist eigentlich...

ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ein organisationsweites Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten . Mehr...

Anonym

Anonymität bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe nicht identifiziert werden kann. Speziell im Datenschutz Mehr...

Ransomeware

Schadsoftware mit der versucht wird vom Opfer Lösegeld zu erpressen.
Mehr...

Der Vertreter

„Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt. S.a. Art 4 Abs. 17 DSGVO.