Gerichte veröffentlichen Entscheidungen, Datenschutz-Aufsichtsbehörden - jedenfalls hierzulande - etwa Tätigkeitsberichte oder Orientierungshilfen. Gerichte wie auch Datenschutz-Aufsichtsbehörden verfolgen dabei vergleichbare Ziele: Sie möchten die eigene Praxis transparent, nachvollziehbar und auch vorhersehbar machen. Oftmals geht es um die Arbeit am Recht, das Verständnis und die Auslegung von Regelungen, die Gesetzgeber nicht immer mit dem Anspruch größtmöglicher Konsistenz über- und nebeneinandergeschichtet haben, bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zudem um die Gestaltung der technischen und organisatorischen Standards, die das Datenschutzrecht selbst nur sehr grob regulieren kann. Da kann es kaum wundern, wenn der Umgang mit gleichen Problemen mitunter von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, innerhalb Deutschlands auch von Land zu Land unterschiedlich ausfällt. Dennoch greifen nach sieben Jahren Datenschutz-Grundverordnung längst die Mechanismen der Harmonisierung: Immer mehr Rechtsfragen finden stabile Antworten in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wie auch der nationalen Höchstgerichte, und auch unter den Datenschutz-Aufsichtsbehörden wächst das Gewicht abgestimmter Positionen. An dem so geführten Gesamtdiskurs nimmt auch mein heute vorgestellter Tätigkeitsbericht als eine durchaus vernehmbare Stimme teil. ...