Neues von den Aufsichtsbehörden...

Neu: Forschungsdatenzugang nach Art. 40 Abs. 4 Digital Services Act (DSA)

Die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act - DSA) zielt als Teil der "Digitalstrategie für Europa" auf die Schaffung eines sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfelds durch die Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Erbringung von Vermittlungsdiensten im EU-Binnenmarkt (Art. 1 DSA). Dies umfasst nach Art. 40 Abs. 4 DSA für zugelassene Forscher, die die Anforderungen des Art. 40 Abs. 8 DSA erfüllen, auch den Forschungszugang zu nicht öffentlich zugänglichen Daten sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen. ...

Neu: Pressemitteilung: Veröffentlichung des 34. Tätigkeitsberichts 2024

Gerichte veröffentlichen Entscheidungen, Datenschutz-Aufsichtsbehörden - jedenfalls hierzulande - etwa Tätigkeitsberichte oder Orientierungshilfen. Gerichte wie auch Datenschutz-Aufsichtsbehörden verfolgen dabei vergleichbare Ziele: Sie möchten die eigene Praxis transparent, nachvollziehbar und auch vorhersehbar machen. Oftmals geht es um die Arbeit am Recht, das Verständnis und die Auslegung von Regelungen, die Gesetzgeber nicht immer mit dem Anspruch größtmöglicher Konsistenz über- und nebeneinandergeschichtet haben, bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zudem um die Gestaltung der technischen und organisatorischen Standards, die das Datenschutzrecht selbst nur sehr grob regulieren kann. Da kann es kaum wundern, wenn der Umgang mit gleichen Problemen mitunter von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, innerhalb Deutschlands auch von Land zu Land unterschiedlich ausfällt. Dennoch greifen nach sieben Jahren Datenschutz-Grundverordnung längst die Mechanismen der Harmonisierung: Immer mehr Rechtsfragen finden stabile Antworten in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wie auch der nationalen Höchstgerichte, und auch unter den Datenschutz-Aufsichtsbehörden wächst das Gewicht abgestimmter Positionen. An dem so geführten Gesamtdiskurs nimmt auch mein heute vorgestellter Tätigkeitsbericht als eine durchaus vernehmbare Stimme teil. ...

Was ist eigentlich...

ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ein organisationsweites Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten . Mehr...

Anonym

Anonymität bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe nicht identifiziert werden kann. Speziell im Datenschutz Mehr...

Ransomeware

Schadsoftware mit der versucht wird vom Opfer Lösegeld zu erpressen.
Mehr...

Der Vertreter

„Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt. S.a. Art 4 Abs. 17 DSGVO.